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   VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95   

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https://dejure.org/1997,6283
VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95 (https://dejure.org/1997,6283)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95 (https://dejure.org/1997,6283)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - PL 15 S 2110/95 (https://dejure.org/1997,6283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Personalrates: Schließung einer Krankenhausstation mit gleichzeitiger Reduzierung der Stellen für das Pflegepersonal und Verweildauerverkürzung - Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats eines Krankenhauses; Schließung einer Station einer Hautklinik und Reduzierung der Stellen für Pflegepersonal; Mitbestimmungsrecht bezüglich Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistungen und Erleichterung des Arbeitsablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 138 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 08.09.1993 - 18 P 93.2226
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Denn die Frage, ob eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung vorliegt, ist grundsätzlich durch Vergleich der auf dem konkreten Arbeitsplatz oder Dienstposten vor und nach der Maßnahme anfallenden Arbeitsbelastung zu beurteilen (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 8.9.1993 - 18 P 93.2226).

    Nur wenn ein bereits eingetretener Rückgang des Arbeitsanfalls durch organisatorische Maßnahmen ausgeglichen wird, so liegt darin, wenn die Maßnahme zur Anpassung der Personalbemessung an eine geänderte Markt- und Kundensituation sowie zur Rückführung der Arbeitsbelastung auf den früheren Stand bestimmt und darauf beschränkt ist, keine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 8.9.1993, a.a.O.; dazu auch BVerwG, Beschluß vom 17.6.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3.7.1979 - XIII 4008/78 -, PersV 1982, 18; Beschluß vom 27.11.1984, a.a.O.).

    Nicht möglich ist es hingegen, statt der konkreten Arbeitsbelastung auf dem betreffenden Arbeitsplatz oder Dienstposten einen regionalen oder gar bundesweiten Standard als Vergleichsgegenstand einzusetzen (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 8.9.1993, a.a.O.).

    Die Verdrängung eines stärkeren durch einen schwächeren Beteiligungstatbestand ist, von allen anderen dafür bestehenden Voraussetzungen abgesehen, nur dann denkbar, wenn der schwächere Beteiligungstatbestand den Gegenstand des stärkeren einschließt (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 8.9.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen (oder tariflichen) Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.6.1992, BVerwGE 90, 228; Beschluß des Senats vom 14.11.1989 - 15 S 452/89).

    Nur wenn ein bereits eingetretener Rückgang des Arbeitsanfalls durch organisatorische Maßnahmen ausgeglichen wird, so liegt darin, wenn die Maßnahme zur Anpassung der Personalbemessung an eine geänderte Markt- und Kundensituation sowie zur Rückführung der Arbeitsbelastung auf den früheren Stand bestimmt und darauf beschränkt ist, keine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 8.9.1993, a.a.O.; dazu auch BVerwG, Beschluß vom 17.6.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3.7.1979 - XIII 4008/78 -, PersV 1982, 18; Beschluß vom 27.11.1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Inwieweit durch dieses Mitwirkungsrecht als schwächeres Beteiligungsrecht das Mitbestimmungsrecht aus § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 LPVG verdrängt würde, ist offen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 17.7.1987, BVerwGE 78, 47; Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes, Mai 1995, Begründung zu Art. 1 Nr. 41 - § 79 Abs. 5 Nr. 5).

    Zwar kann es beim Zusammentreffen unterschiedlich stark ausgestalteter Beteiligungstatbestände zu einer solchen Verdrängung kommen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.7.1987, a.a.O.), wobei es aber keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz darüber gibt, daß der jeweils schwächere den jeweils stärkeren Beteiligungstatbestand verdrängt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.6.1989, PersR 1989, 275 und vom 2.10.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1995 - 6 P 27.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Asbestsanierung in einem Schulgebäude

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Personalvertretung auf den innerdienstlichen Bereich, d.h. auf die Beteiligung an den sie betreffenden Angelegenheiten, beschränkt ist und keinesfalls in nicht unerheblicher Weise auf die Erfüllung der der Dienststelle nach außen obliegenden Aufgaben einwirken darf (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2.10.1995, BVerwGE 99, 295 = ZfPR 1996, 79, m.w.N.).

    Sie können daher allenfalls der eingeschränkten Mitbestimmung, bei der die Einigungsstelle lediglich eine Empfehlung aussprechen kann, oder noch schwächeren Beteiligungsrechten unterliegen, nicht aber der vollen Mitbestimmung mit der Möglichkeit einer verbindlichen Entscheidung der Einigungsstelle im Nichteinigungsfalle, wie sie der Antragsteller unter Berufung auf § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 LPVG in Verb. mit § 69 Abs. 4 S. 3 LPVG verlangt (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 2.10.1995, a.a.O.; Beschluß vom 7.3.1983, DVBl. 1983, 808).

  • BVerwG, 23.01.1996 - 6 P 54.93

    Personalvertretungsrecht: Anordnung von Überstunden kein Mitbestimmungstatbestand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Der Zweck des Tatbestandes besteht darin, den oder die betroffenen Beschäftigten vor einer unnötigen oder unzumutbaren Belastung zu bewahren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30.8.1985, BVerwGE 72, 94; Beschluß vom 23.1.1996, ZfPR 1996, 116 = PersR 1996, 199 = PersV 1996, 457, m.w.N.).

    Der Mitbestimmungstatbestand "Hebung der Arbeitsleistung" setzt eine Leistungsverdichtung innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit (mehr Arbeitsmenge in gleicher Zeit oder gleiche Arbeitsmenge in weniger Zeit) voraus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23.1.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1984 - 15 S 3059/83

    Mitbestimmung bei Arbeitsumverteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Dabei sind die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Durchführung - hier zum 1.8.1994 - maßgebend (vgl. Beschluß des Senats vom 27.11.1984 - 15 S 3059/83 -, VBlBW 1985, 227; OVG Münster, Beschluß vom 8.5.1984 - CL 54/82).

    Nur wenn ein bereits eingetretener Rückgang des Arbeitsanfalls durch organisatorische Maßnahmen ausgeglichen wird, so liegt darin, wenn die Maßnahme zur Anpassung der Personalbemessung an eine geänderte Markt- und Kundensituation sowie zur Rückführung der Arbeitsbelastung auf den früheren Stand bestimmt und darauf beschränkt ist, keine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (vgl. Bay. VGH, Beschluß vom 8.9.1993, a.a.O.; dazu auch BVerwG, Beschluß vom 17.6.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3.7.1979 - XIII 4008/78 -, PersV 1982, 18; Beschluß vom 27.11.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 452/89

    Initiativrecht des Personalrats zum Abschluß einer Dienstvereinbarung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen (oder tariflichen) Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.6.1992, BVerwGE 90, 228; Beschluß des Senats vom 14.11.1989 - 15 S 452/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.10.1989 - 15 S 182/89

    Personalvertretungsrecht: Arbeitszeit in Krankenhäusern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Zum einen enthält diese Bestimmung keinen Vorbehalt hinsichtlich des Bestehens einer abweichenden gesetzlichen Regelung über die Art der Beteiligung des Personalrats, vielmehr bezieht sich der Vorbehalt allein auf den Gegenstand der Mitbestimmung (vgl. Beschluß des Senats vom 3.10.1989 - 15 S 182/89).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Der Zweck des Tatbestandes besteht darin, den oder die betroffenen Beschäftigten vor einer unnötigen oder unzumutbaren Belastung zu bewahren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30.8.1985, BVerwGE 72, 94; Beschluß vom 23.1.1996, ZfPR 1996, 116 = PersR 1996, 199 = PersV 1996, 457, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 6 P 19.93

    Anforderungen an eine Zustellung mit Empfangsbekenntnis an den Personalrat -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95
    Denn die umstrittene Frage ist durch den konkreten Anlaß als entscheidungserheblich aufgeworfen worden und sie kann sich auch mit einiger, mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit, zwischen denselben Verfahrensbeteiligten erneut als strittig stellen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2.6.1993, a.a.O.; Beschluß vom 25.1.1995, PersR 1995, 300).
  • BVerwG, 07.03.1983 - 6 P 27.80

    Staatliche Lehrer - Gymnasium - Unterrichtsfreier Samstag - Mitbestimmungsrecht

  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 P 47.93

    Personalvertretung - Schulorganisatorische Richtlinien - Schülerzahlerhöhung -

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 P 18.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Streichung von Ermäßigungsstunden

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - PL 15 S 232/93

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - zur Rechtshängigkeit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1993 - CL 93/90

    Stundungsanträge; Ausbildungsförderungsfall; Abteilungsleiter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1984 - CL 54/82
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - PL 15 S 643/02

    Keine Mitbestimmung wegen Verschlüsselung von Diagnosen zur Übertragung an

    Gleichwohl ist nach dem vom Beteiligten im Beschwerdeverfahren dargestellten Beispiel davon auszugehen, dass die Verschlüsselung nach den neuen, insgesamt ganz erheblich vermehrten Schlüsseln in vielen Fällen selbst einen durchaus umfangreichen und komplizierten Arbeitsvorgang darstellen kann, der nicht nur ganz geringfügige und deshalb vernachlässigbare zusätzliche Anforderungen an den körperlichen Einsatz und insbesondere geistigen Aufwand der betroffenen Beschäftigten stellt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, Beschluss vom 30.01.1986, PersR 1986, 132; Beschluss vom 02.10.1990, Buchholz 251.2 § 85 Nr. 3; Beschluss des Senats vom 21.01.1997- PL 15 S 2110/95 -, PersR 1997, 217).

    Auch wenn der Beteiligte eine Hebung der Arbeitsleistung durch die Maßnahme nicht zielgerichtet in obigem Sinne herbeigeführt haben sollte, so dürfte die erhöhte Arbeitsbelastung für die betroffenen ärztlichen Mitarbeiter angesichts deren unstreitig bereits ohne diese Zusatzaufgaben bestehenden erheblichen und keine Freiräume bietenden Arbeitsbelastung jedenfalls unausweichlich in obigem Sinne sein, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.01.1997, a.a.O.).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, dass die Personalvertretung auf den innerdienstlichen Bereich, d.h. auf die Beteiligung an den sie betreffenden Angelegenheiten, beschränkt ist und keinesfalls in nicht unerheblicher Weise auf die Erfüllung der der Dienststelle nach außen obliegenden Aufgaben einwirken darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.10.1995, BVerwGE 99, 295 = ZfPR 1996, 79, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 21.01.1997, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - 1 A 5765/00

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats ; Zusammenlegung zweier Stationen eines

    - VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 1997 - PL 15 S 2110/95 -, PersR 1997, 217 - zugrunde lag.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2020 - PL 15 S 2247/19

    Mitbestimmungsrecht bei der regelmäßigen elektronischen Datenerhebung von

    Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung können dabei auch technischer oder organisatorischer Natur sein (vgl. Senatsbeschluss vom 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95 -, Juris Rn. 19 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2020 - PL 15 S 2246/19

    Mitbestimmung bei jährlicher Vollerhebung zu Unterrichtsversorgung -

    Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung können technischer oder organisatorischer Natur sein (vgl. Senatsbeschluss vom 21.01.1997 - PL 15 S 2110/95 -, PersV 1997, 217).
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